Hier wird sowohl der Patient, der Opfer von ärztlichen Aufklärungs- oder Behandlungsfehlern wurde und Schadenersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüche durchsetzen möchte, vertreten, als auch der Arzt/die Klinik, der/die vorsorglichen oder nachträglichen Schutz vor ungerechtfertigten Inanspruchnahmen von Patientenseite sucht. Eine ungerechtfertigte Vorgehensweise kann auf beiden Seiten vorkommen und soll auf beiden Seiten jeweils je nach Einzelfall verhindert werden. Gerechtfertigte Ansprüche sollen hingegen hingegen geltend gemacht und bestmöglich außergerichtlich oder ggfs. gerichtlich durchgesetzt werden. In den Tätigkeitsbereich fällt daher z.B. das Thema:

  • Arztvertrag (Inhalt und Umfang)
  • Pflichten Arzt aus der Behandlungsübernahme und aus dem Behandlungsvertrag
  • Anamnese
  • Ärztliche Untersuchungspflicht
  • Pflicht zur Diagnose- und Indikationsstellung
  • Ärztliche Aufklärungspflichten/Aufklärungsbogen
  • Grundlagen ärztlicher Behandlung
  • Ärztliche Dokumentationspflichten
  • Einsichtsrecht Patienten in Behandlungsunterlagen (Patientenakte)
  • Ärztliche Schweigepflicht
  • Pflichten des Patienten aus dem Arztvertrag
  • Rechtsbeziehungen Ärzte/Krankenhausärzte/Krankenhaus/Patienten
  • Vertragshaftung und Deliktshaftung
  • Aufklärungsfehler
  • Behandlungsfehler
  • Dokumentationsmängel
  • Schaden
  • Beweislast im Arzthaftungsprozess
  • Sachverständiger / Gutachter
  • Strafrechtliche Beurteilung ärztlicher Heilbehandlung