Strafrecht:
Im Rahmen der Strafverteidigung (Wahlverteidigung und Pflichtverteidigung) vertrete ich Sie in allen Bereichen des Strafrechts, sowie in sämtlichen Verfahrensstadien, z.B. bei:
- Vernehmungen
- Haftprüfungen
- Strafanzeigen
- Vertretung im Ermittlungsverfahren
- Strafbefehlsverfahren
- Grundlagen der Strafbarkeit
- Beratung zu Verhalten bei einer Durchsuchung
- Beratung zu Verhalten bei Vorladung zur Polizei
- Beratung bei Verhaftung
- Beratung bei Eingang Anklageschrift
- Beratung in Bezug auf Untersuchungshaft
- Strafverteidigung in der Hauptverhandlung
- Opfer-/Nebenklagevertretung
- Zeugenbeistand
- Jugendstrafrecht
- Beratung im Strafvollstreckungsverfahren
- Beratung im Strafvollzug
Die Strafverteidigung erfolgt dabei z.B. bei
- Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzungsdelikte)
- Straftaten gegen das Leben (z.B. Mord und Totschlag)
- Straftaten gegen die persönliche Freiheit (z.B. Nötigung, Bedrohung, Nachstellung/Stalking, Freiheitsberaubung, Ausbeutung der Arbeitskraft)
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
- Beleidigungsdelikte
- Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimnisbereiches
- Vermögensdelikte (z.B. Diebstahl, Unterschlagung, (Versicherungs-) Betrug, Untreue, Raub, Erpressung, Hehlerei, Begünstigung, Urkundenfälschung)
- Sachbeschädigungsdelikte
- Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und bei sonstigen suchtbedingen oder suchtbezogenen Delikten
- Falsche Verdächtigung
- Falsche uneidliche Aussage und Meineid
- Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (z.B. Hausfriedensbruch, Volksverhetzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
- Gemeingefährliche Straftaten (z.B. Brandstiftung, Gefährliche Eingriffe in den Straßen-, Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr)
- Ordnungswidrigkeiten (OWi)“