Strafrecht:

Im Rahmen der Strafverteidigung (Wahlverteidigung und Pflichtverteidigung) vertrete ich Sie in allen Bereichen des Strafrechts, sowie in sämtlichen Verfahrensstadien, z.B. bei:

  • Vernehmungen
  • Haftprüfungen
  • Strafanzeigen
  • Vertretung im Ermittlungsverfahren
  • Strafbefehlsverfahren
  • Grundlagen der Strafbarkeit
  • Beratung zu Verhalten bei einer Durchsuchung
  • Beratung zu Verhalten bei Vorladung zur Polizei
  • Beratung bei Verhaftung
  • Beratung bei Eingang Anklageschrift
  • Beratung in Bezug auf Untersuchungshaft
  • Strafverteidigung in der Hauptverhandlung
  • Opfer-/Nebenklagevertretung
  • Zeugenbeistand
  • Jugendstrafrecht
  • Beratung im Strafvollstreckungsverfahren
  • Beratung im Strafvollzug

Die Strafverteidigung erfolgt dabei z.B. bei 

  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzungsdelikte)
  • Straftaten gegen das Leben (z.B. Mord und Totschlag)
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit (z.B. Nötigung, Bedrohung, Nachstellung/Stalking, Freiheitsberaubung, Ausbeutung der Arbeitskraft)
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • Beleidigungsdelikte
  • Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimnisbereiches
  • Vermögensdelikte (z.B. Diebstahl, Unterschlagung, (Versicherungs-) Betrug, Untreue, Raub, Erpressung, Hehlerei, Begünstigung, Urkundenfälschung)
  • Sachbeschädigungsdelikte
  • Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und bei sonstigen suchtbedingen oder suchtbezogenen Delikten
  • Falsche Verdächtigung
  • Falsche uneidliche Aussage und Meineid
  • Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (z.B. Hausfriedensbruch, Volksverhetzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
  • Gemeingefährliche Straftaten (z.B. Brandstiftung, Gefährliche Eingriffe in den Straßen-, Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr)
  • Ordnungswidrigkeiten (OWi)“