Im Vordergrund steht der außergerichtlich, wie gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzende Anlegerschutz im Rahmen von Kapitalanlagen, gleichermaßen wie der Verbraucherschutz im (Immobiliar- und allgemeinen) Kreditrecht. Daneben erhalten Wertpapierdienstleister, wie z.B. Anlageberater und Vermögensverwalter aber auch Kreditinstitute, bei Bedarf eine Rechtsberatung hinsichtlich ihrer Verhaltenspflichten, insbesondere bezüglich der einzuhaltenden Rechte und Pflichten beim Vertrieb von Anlageprodukten bzw. –strategien:

  • Fehlerhafte Anlageberatung und –vermittlung
  • Fehlerhafte Vermögensverwaltung
  • Offene Fondsprodukte (z.B. Aktienfonds, Rentenfonds, Geldmarktfonds) 
  • Geschlossene Fondsprodukte (z.B. Medienfonds, Schiffsfonds, Immobilienfonds, Logistikfonds)
  • Überprüfung Wirksamkeit Vertrag (z.B. Sittenwidrigkeit, Darlehen/Darlehenszinsen)
  • Gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Verhaltenspflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen / Wertpapiernebendienstleistungsunternehmen
  • Rückabwicklung von Kapitalanlagen
  • Widerruf/Widerrufsbelehrungen
  • Altersvorsorgeprodukte
  • Kreditfinanzierte Kapitalanlagen
  • Kreditfinanzierte Immobilienanlagen (als Fonds oder Direktimmobilie) 
  • Verbundgeschäfte
  • Kreditfinanzierter PKW-Kauf
  • Kreditsicherheiten (z.B. Bürgschaft, Grundschuld, Sicherungsabtretung von Forderungen, Sicherungsübereignung, Übersicherung)
  • Verbraucherkredit
  • Haustürgeschäft
  • Fernabsatzgeschäft
  • Rückabwicklung (kreditfinanzierter) Verbrauchsgüterkauf
  • Rückabwicklung (kreditfinanzierter) PKW-Kauf
  • Überprüfung und ggfs. Veranlassung der Löschung unberechtigter Schufa-Einträge
  • Geltendmachung Schadenersatzansprüche aus Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch fehlerhafte Schufa-Einträge