Kriterien für die Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende im Alter zwischen 18 und 20 Jahren 28. Oktober 2023 / Benita Brückner Allgemein Vorheriger Beitrag Untreue bei überhöhtem Arbeitsentgelt für ein Betriebratsmitglied der Volkswagen AG Nächster Beitrag Das neue Konsumcannabisgesetz