Aktuelle Bestrebungen, durch Gesetzesänderung die Widerrufbarkeit von alten Kreditverträgen Mitte 2016 aufzuheben 24. Februar 2016 / Benita Brückner / Keine Kommentare Allgemein Vorheriger Beitrag Bankrecht: Unwirksames Entgelt für Buchungsposten auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr Nächster Beitrag Krankenhaushaftung: Beweislast bei behaupteten Hygieneverstößen Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechenDeine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiertKommentar * Name * E-Mail * Website Meinen Namen, meine E-Mail-Adresse und meine Website in diesem Browser für die nächste Kommentierung speichern.
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