Herzlich Willkommen!
Die Kanzlei bietet Ihnen eine zielorientierte Beratung und engagierte Vertretung im
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Strafrecht/
Jugendstrafrecht |
(z.B. im Rahmen der Wahlverteidigung, als auch im Rahmen der Pflichtverteidigung: Vernehmung, Haftprüfung, Ermittlungsverfahren, Anklage, Hauptverfahren, Verstoß gg. BtMG, Ordnungswidrigkeit) |
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Bankrecht und Kapitalmarktrecht |
(z.B. Sittenwidrigkeit/Widerruf Darlehen, Falschberatung bei einer Kapitalanlage) oder im |
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Medizinrecht undArzthaftungsrecht |
(z.B. Aufklärung, Patientenakte, Dokumentation, Behandlungsfehler), |
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Vertragsrecht |
(z.B. wirksames Zustandekommen, Kündigung, Anfechtung, Vertragshaftung) und im |
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Allgemeinen Zivilrecht |
(z.B. Willenserklärung, Bedingung, Irrtum, Form, Stellvertretung, Vollmacht, Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Fristen, Verzug, Verjährung, Haftung). |
Im Vordergrund steht dabei die persönliche, mandantenorientierte, und vertrauensvolle Beratung.
Ziel der Tätigkeit ist die erfolgreiche Mandatsbetreuung und bestmögliche Durchsetzung des Mandanteninteresses, für die es nicht nur der entsprechenden Fach- und Rechtskenntnisse in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen bedarf, sondern auch einer individuellen und intensiven gemeinsamen Abstimmung.
Mit Tatkraft, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsstärke werden Ihre Interessen vertreten.
Bisherige Veröffentlichungen seit Kanzleieröffnung zu jeweils aktuellen Rechtsthemen und Entscheidungen finden Sie hier in Kürze!

Strafrecht:
Im Rahmen der Strafverteidigung (Wahlverteidigung und Pflichtverteidigung) vertrete ich Sie in allen Bereichen des Strafrechts, sowie in sämtlichen Verfahrensstadien, z.B. bei:
–Vernehmungen
–Haftprüfungen
–Strafanzeigen
–Vertretung im Ermittlungsverfahren
–Strafbefehlsverfahren
–Grundlagen der Strafbarkeit
–Beratung zu Verhalten bei einer Durchsuchung
–Beratung zu Verhalten bei Vorladung zur Polizei
–Beratung bei Verhaftung
–Beratung bei Eingang Anklageschrift
–Beratung in Bezug auf Untersuchungshaft
–Strafverteidigung in der Hauptverhandlung
–Opfer-/Nebenklagevertretung
–Zeugenbeistand
–Jugendstrafrecht
–Beratung im Strafvollstreckungsverfahren
insbesondere bei:
–Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (z.B. Hausfriedensbruch, Volksverhetzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
–Falsche uneidliche Aussage und Meineid
–Falsche Verdächtigung
–Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
–Beleidigungsdelikte
–Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereiches
–Straftaten gegen das Leben (z.B. Mord und Totschlag)
–Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (z.B. Körperverletzungsdelikte)
–Straftaten gegen die persönliche Freiheit (z.B. Nötigung, Bedrohung, Nachstellung, Freiheitsberaubung, Ausbeutung der Arbeitskraft)
–Vermögensdelikte (z.B. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue, Raub und Erpressung, Hehlerei, Begünstigung, Urkundenfälschung)
–Sachbeschädigungsdelikte
–Gemeingefährliche Straftaten (z.B. Brandstiftung, Gefährliche Eingriffe in den Straßen-, Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr)
–Strafverfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und bei sonstigen suchtbedingten Delikten
–Ordnungswidrigkeiten (OWi).
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Bankrecht und Kapitalmarktrecht:
Im Vordergrund steht der außergerichtlich, wie gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzende Anlegerschutz im Rahmen von Kapitalanlagen, gleichermaßen wie der Verbraucherschutz im (Immobiliar- und allgemeinen) Kreditrecht. Daneben erhalten Wertpapierdienstleister, wie z.B. Anlageberater und Vermögensverwalter aber auch Kreditinstitute, bei Bedarf eine Rechtsberatung hinsichtlich ihrer Verhaltenspflichten, insbesondere bezüglich der einzuhaltenden Rechte und Pflichten beim Vertrieb von Anlageprodukten bzw. –strategien:
–Gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Verhaltenspflichten von –Wertpapierdienstleistungsunternehmen/Wertpapiernebendienstleistungsunternehmen
–Fehlerhafte Anlageberatung und –vermittlung
–Fehlerhafte Vermögensverwaltung
–Offene Fondsprodukte (z.B. Aktienfonds, Rentenfonds, Geldmarktfonds)
–Geschlossene Fondsprodukte (z.B. Medienfonds, Schiffsfonds, Immobilienfonds, Logistikfonds)
–Überprüfung Wirksamkeit Vertrag (z.B. Sittenwidrigkeit, Darlehen/Darlehenszinsen)
–Rückabwicklung von Kapitalanlagen
–Widerruf/Widerrufsbelehrungen
–Altersvorsorgeprodukte
–Kreditfinanzierte Kapitalanlagen
–Kreditfinanzierte Immobilienanlagen (als Fonds oder Direktimmobilie)
–Verbundgeschäfte
–Kreditsicherheiten (z.B. Bürgschaft, Grundschuld, Sicherungsabtretung von Forderungen, Sicherungsübereignung, Übersicherung)
–Verbraucherkredit
–Haustürgeschäft
–Fernabsatzgeschäft
–Überprüfung und ggfs. Veranlassung der Löschung unberechtigter Schufa-Einträge
–Geltendmachung Schadenersatzansprüche aus Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch fehlerhafte Schufa-Einträge
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Medizinrecht und Arzthaftungsrecht:
Hier wird sowohl der Patient, der Opfer von ärztlichen Aufklärungs- oder Behandlungsfehlern wurde und Schadenersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüche durchsetzen möchte, vertreten, als auch der Arzt/die Klinik, der/die vorsorglichen oder nachträglichen Schutz vor ungerechtfertigten Inanspruchnahmen von Patientenseite sucht. Eine ungerechtfertigte Vorgehensweise kann auf beiden Seiten vorkommen und soll auf beiden Seiten jeweils je nach Einzelfall verhindert werden. Gerechtfertigte Ansprüche sollen hingegen nach Möglichkeit jeweils durchgesetzt werden. In den Tätigkeitsbereich fällt daher z.B. das Thema:
–Arztvertrag (Inhalt und Umfang)
–Pflichten Arzt aus der Behandlungsübernahme und aus dem Behandlungsvertrag
–Anamnese
–Ärztliche Untersuchungspflicht
–Pflicht zur Diagnose- und Indikationsstellung
–Ärztliche Aufklärungspflichten/Aufklärungsbogen
–Grundlagen ärztlicher Behandlung
–Ärztliche Dokumentationspflichten
–Einsichtsrecht Patienten in Behandlungsunterlagen (Patientenakte)
–Ärztliche Schweigepflicht
–Pflichten des Patienten aus dem Arztvertrag
–Rechtsbeziehungen Ärzte/Krankenhausärzte/Krankenhaus/Patienten
–Vertragshaftung und Deliktshaftung
–Aufklärungsfehler
–Behandlungsfehler
–Dokumentationsmängel
–Schaden
–Beweislast im Arzthaftungsprozess
–Sachverständiger / Gutachter
–Strafrechtliche Beurteilung ärztlicher Heilbehandlung
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Vertragsrecht:
Im Zusammenhang hiermit werden nicht nur auftragsgemäß Vertragswerke erstellt, sondern auch Vertragsinhalte auf ihre Wirksamkeit, inhaltliche Bedeutung und Richtigkeit überprüft. Ferner geht es um die Überprüfung von Haftungstatbeständen aus einer angedachten, bereits bestehenden oder sogar schon beendeten Vertragsbeziehung. Auch fallen Beendigungs- bzw. Rückabwicklungsmöglichkeiten darunter. Siehe z.B.:
–Wirksames Zustandekommen Vertrag/Vertragsabschluss
–Irrtümer bei Abgabe von Vertragserklärungen
–Wirksames Bestehen Vertrag
–Nichtigkeit Vertrag (z.B. Sittenwidrigkeit, Nichteinhaltung Formvorschriften, gesetzliche Pflichtangaben)
–Wirksamer Vertragsinhalt
–Salvatorische Klausel
–Allgemeine Geschäftsbedingungen
–Kündigung
–Anfechtung
–Widerrufbarkeit/Widerruf/Ausübung Widerrufsrecht
–Vertragsverletzung und Ansprüche hieraus
–Vertragshaftung
–Verjährung vertraglicher Ansprüche
–Verwirkung
–Sittenwidrigkeit
–Verstoß gegen Treu und Glauben
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Allgemeines Zivilrecht:
Im Bereich des Allgemeinen Zivilrechts werden alle Themenbereiche geprüft, die im Zusammenhang mit rechtsgeschäftlichen Schuldverhätnissen in Betracht kommen könnnen, z.B.:
–Wirksame Abgabe Willenserklärung
–Zugang Willenserklärung
–Irrtum
–Bedingung
–Form
–Stellvertretung
–Vollmacht
–Rechtsfähigkeit
–Geschäftsfähigkeit
–Fristen
–Verzug
–Verjährung
–Haftung
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